Informationen zur E-Kennzeichnung (ECE)

E-Kennzeichnung
Herkunft

E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: Türkei
E40: Mazedonien
E42: Europäische Union
E43: Japan

Oben:
Prüf­zeichen nach ECE-Re­gelung,
Unten:
Prüf­zeichen ge­mäß § 21a Abs. 2 Sätze 2 und 3 i. V. m. Abs. 1a wiederum i. V. m. Abs. 1 StVZO ba­sie­rend auf Richt­li­ni­en der Eu­ro­pä­ischen Union

 

Fahrzeugzulassungen (FZ)

Bestand an Kraftfahrzeugen und 

Kraftfahrzeuganhängern nach 

Herstellern und Typen

1. Januar 2024

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